AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
FÜR DEN ONLINE-TICKETKAUF
GEGENSTAND DIESER AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Besuchern des Kurzfilm Festivals Hamburg und des Mo&Friese – Junges Kurzfilm Festival Hamburg (nachfolgend „Sie“ genannt) und der Kurzfilm Agentur Hamburg e.V. Bodenstedtstr. 16, 22765 Hamburg (nachfolgend „Kurzfilm Agentur Hamburg“ genannt), die Veranstalterin des Kurzfilm Festivals Hamburg und des Mo&Friese Junges Kurzfilm Festival Hamburg ist.
• Vertrag zwischen Ihnen und der Kurzfilm Agentur Hamburg über den Veranstaltungsbesuch
Wenn Sie Tickets online oder an einer Tages-/Abendkasse erwerben, schließen Sie mit der Kurzfilm Agentur Hamburg einen Vertrag über den Veranstaltungsbesuch ab. Zwischen Ihnen und dem Betreiber der Tages-/ Abendkasse kommt kein Vertrag über den Veranstaltungsbesuch zustande, da diese die Ticketverkäufe nur im Namen und auf Rechnung der Kurzfilm Agentur Hamburg vermitteln.
PROGRAMM, ÄNDERUNGEN, VERLEGUNGEN UND ABSAGEN VON VERANSTALTUNGEN
Informationen über das Programm und die Veranstaltungen (Kino, Spielzeit) finden Sie auf der Webseite sowie in den öffentlichen Ankündigungen des Kurzfilm Festivals Hamburg und des Mo&Friese – Junges Kurzfilm Festival Hamburg.
Die Kurzfilm Agentur Hamburg ist jederzeit zu Änderungen der Anfangszeiten oder des Kinosaals berechtigt. Im Fall von unvorhersehbaren Ereignissen, insbesondere bei höherer Gewalt, behält sich die Kurzfilm Agentur Hamburg Änderungen des Programms sowie die Verlegung oder Absage von Veranstaltungen vor.
Sämtliche Tickets sind im Fall einer Änderung oder Verlegung weiterhin gültig.
Sollten Sie eine Veranstaltung aufgrund der geänderten Spielzeit (Datum/Anfangszeit) oder einer Programmänderung nicht besuchen können bzw. wollen, erstattet die Kurzfilm Agentur Hamburg den Ticketpreis.
TICKETKAUF
• Ticketkauf an Tages-/Abendkassen
Tickets können ab dem 16.05.2022 an der Kasse des Haupt-Festivalkinos Zeise Kino erworben werden. Ab dem 31.5. sind an den Kassen aller Festivalkinos (Zeise Kinos, Lichtmess, 3001, Metropolis, B-Movie, Abaton) ab jeweils 30 Minuten vor der ersten Vorstellung erhältlich. Im Filmraum sind nur Tickets für die dortigen Veranstaltungen erhältlich. Der Verkauf erfolgt während der regulären Öffnungszeiten der zuvor genannten Vorverkaufsstellen.
• Online-Ticketkauf
Tickets können ab dem 16.05.2022 auch online über die Webseiten der Festivals festival.shortfilm.com und moundfriese.de erhältlich. Das genutzte Ticketssytem heißt topticketing 1.1.
• Erwerb von ermäßigten Tickets
Ermäßigte Tickets werden an Personen die sich persönlich zum Kauf ermäßigter Tickets berechtigt fühlen verkauft. Es müssen keine Berechtigungsausweise vorgelegt werden.
• Kein Widerrufs- und Rückgaberecht
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies ist bei Kinovorführungen der Fall. Bitte beachten Sie daher, dass beim Kauf von Tickets kein Widerrufsrecht besteht.
• Kein Umtausch von Tickets
Ein Umtausch von Tickets ist ausgeschlossen.
• Kein Weiterverkauf von Tickets
Sie dürfen Tickets ausschließlich für private Zwecke erwerben und nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf, d.h. Weiterverkauf mit Gewinn, ist Ihnen untersagt. Die Kurzfilm Agentur Hamburg will durch diese Regelung sicherstellen, dass Tickets von einer möglichst großen Anzahl von Besuchern zu den vom Festival festgelegten Preisen erworben werden können.
Im Fall des gewerblichen Weiterverkaufs ist die Kurzfilm Agentur Hamburg berechtigt, die betreffenden Tickets zu sperren. Inhaber von gewerblich weiterverkauften Tickets haben keinen Anspruch auf Einlass bzw. Besuch der betreffenden Veranstaltung.
VERANSTALTUNGSBESUCH
• Einlass / Kein Zutritt nach Beginn der Vorführung
Der Einlass in eine Veranstaltung ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Sofern mit der Kurzfilm Agentur Hamburg in Textform nicht anders vereinbart, berechtigt die alleinige Vorlage einer Bestellbestätigung oder Rechnung nicht zum Einlass oder Veranstaltungsbesuch.
Nach Vorstellungsbeginn besteht kein Anspruch auf Einlass. Das betreffende Ticket ist in diesem Fall nicht mehr gültig.
• Hygiene-Maßnahmen
Die aktuellen Hygiene-Maßnahmen zur Eindämmung des Corona Viruses sind an den jeweiligen Orten ausgehängt und müssen beachtet werden.
• Hygienekonzept des jeweiligen Kinos
Des Weiteren sind die jeweiligen Hygienekonzepte der Kinos vor Ort zu beachten. Dies betrifft vor allem eine eventuell angepasste Wegführung, Beschilderung, Nutzung der Sanitärbereiche oder Aufzüge. Die einzelnen Hygienekonzepte der Kinos sind auf der jeweiligen Webseite der Kinos einzusehen.
• Ausschluss bei Nichtbefolgung von Hygiene-Maßnahmen
Personen, die die Hygiene-Richtlinien nicht beachten oder verweigern, sind von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen bzw. ist der Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern.
• Besitz des Tickets während der Veranstaltung
Sie müssen während der gesamten Dauer des Veranstaltungsbesuches im Besitz eines gültigen Tickets sein. Verstöße gegen diese Verpflichtung können eine Straftat darstellen und Schadensersatzansprüche der Filmverleihunternehmen auslösen.
• Zutritt von Kindern und Jugendlichen zu Veranstaltungen
Zum Schutz der Kinder ist Personen unter drei Jahren der Zutritt zu Kinovorstellungen nicht gestattet. Kindern bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr ist der Zutritt nur in Begleitung einer Begleitperson gestattet. Die Begleitperson ist zur ständigen Beaufsichtigung des Kindes verpflichtet.
Kinder und Jugendliche erhalten nur Zutritt zu Filmvorführungen, die für ihr jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben wurden und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Es ist nicht erlaubt, Kinder in Filme mit einer ungeeigneten FSK-Freigabe mitzunehmen. Die Altersfreigaben für die Filme des Mo&Friese – junges Kurzfilm Festival Hamburg sind auf der Webseite des Mo&Friese Festivals veröffentlicht.
Der Zutritt zu den Vorstellungen des Kurzfilm Festivals Hamburg ist ausschließlich für Personen ab 18 Jahren zulässig.
Bestehen Zweifel über das Alter, ist die Kurzfilm Agentur Hamburg oder das jeweilige Kino berechtigt und verpflichtet, das Alter zu überprüfen. Bei fehlender Legitimation ist das Kind oder der Jugendliche vom Zutritt zur betreffenden Veranstaltung ausgeschlossen.
• Verhalten im Kino und während der Veranstaltungen
Die Mitnahme von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken in das Kino ist nicht gestattet. Die Mitnahme von sperrigen oder gefährlichen Gegenständen, pyrotechnischen Gegenständen, Waffen, gefährlichen Werkzeugen, Sprühdosen, Lärminstrumenten, Laserstiften, Flaschen, Dosen, Rauschmitteln und Tieren – mit Ausnahme solcher, die zur Unterstützung bei körperlicher oder geistiger Behinderung erforderlich sind – ist nicht gestattet.
In allen Festivalkinos herrscht Rauchverbot. Mobiltelefone dürfen während der Vorstellung im Kinosaal nicht genutzt werden und sind lautlos zu stellen.
• Verbot zur Anfertigung von Aufnahmen
Die Mitnahme von Bild-, Film- und Tonaufnahmegeräten ist mit Ausnahme von Mobiltelefonen nicht gestattet. Es ist ferner nicht gestattet, Ton-, Bild-, oder Filmaufnahmen der Filmvorführungen oder der Kinos/Veranstaltungsräume zu erstellen oder solche Aufnahmen ganz oder teilweise über das Internet, soziale Netzwerke oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
• Hausrecht / Sicherheitsmaßnahmen (Kontrollen)
Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs einer Veranstaltung sind Sie verpflichtet, den Anweisungen der MitarbeiterInnen des Kurzfilm Agentur Hamburg oder der MitarbeiterInnen des jeweiligen Kinos Folge zu leisten.
• Zutrittsverweigerung / Beendigung des Veranstaltungsbesuchs
Die Kurzfilm Agentur Hamburg und/oder der jeweilige Kinobetreiber haben das Recht, Ihnen den Zutritt oder Besuch zum Veranstaltungsort – auch nach bereits erfolgtem Einlass – zu verweigern.
• Verarbeitung personenbezogener Daten
Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu. Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, verarbeitet werden (inklusive u.a. Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden; Kategorien von personenbezogenen Daten; Empfänger; Speicherdauer). Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. Ihnen steht das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu.